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Erzeugergemeinschaft und
Züchtervereinigung für Zucht-
und Hybridzuchtschweine in
Bayern w.V.

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NEWS | News

17.07.2009 | General: Aufhebung des Verfütterungsverbotes tierischer Fette für Schweine

Aufhebung des Verfütterungsverbotes tierischer Fette für Schweine. Das bedeutet für die Futtermittelwirtschaft und landwirtschaftlichen Betriebe, dass nun wieder genusstaugliche tierische Fette an Schweine und Geflügel verfüttert werden dürfen.
Somit ist der Einsatz von tierischen Fetten an Schweine und Geflügel im QS-System zulässig.

30.06.2009 | General: Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

ehr geehrte Kunden der EGZH,

seit über 20 Jahren sind bei der EGZH die Käufergebühren auf konstant niedrigem Niveau gewesen. Mit Wirkung zum 01.07.2009 ändern sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter XI. Kaufpreis Absatz 1 die Käufergebühren wie folgt:

„Der Käufer schuldet der EGZH den jeweils vereinbarten Kaufpreis (Versteigerungspreis) zzgl. einer Käufergebühr in Höhe von 36,00 € bei Ebern,
23,50 € bei hochträchtigen Sauen, 18,50 € für angedeckte Sauen, 13,50 € bei deckfähigen Sauen und 13,50 € bei Zuchtläufern sowie die jeweils hierauf entfallende Mehrwertsteuer. Ist ein Kaufpreis nicht vereinbart, gelten die in der Presse veröffentlichten Preise für Tiere der bereitgestellten Art (Basiszuchtsauen + Zuchtzuschlag nach jeweils gültiger Gebührenordnung der EGZH)."

Die neuen überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EGZH können Sie hier herunterladen.

 

 

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